Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.2004 - 5 B 33.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22350
BVerwG, 26.11.2004 - 5 B 33.04 (https://dejure.org/2004,22350)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2004 - 5 B 33.04 (https://dejure.org/2004,22350)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2004 - 5 B 33.04 (https://dejure.org/2004,22350)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,22350) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Frage des Verschuldens der Fristversäumung durch den Prozessbevollmächtigten; Anforderungen an die Büroorganisation des Prozessbevollmächtigten; Gewährung der Widereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91

    Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2004 - 5 B 33.04
    Bei diesem Verfahren ist zwar nicht ausgeschlossen, dass der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis erst an einem späteren Tag unterschreibt und damit das Schriftstück erst an diesem späteren Tag als zugestellt annimmt (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1991 VII ZB 4.91 [richtig: VII ZB 4/91 - d. Red.] ).

    Besondere Einzelweisungen zur Fristennotierung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 1991 VII ZB 4.91 [richtig: VII ZB 4/91 - d. Red.] , vom 5. November 2002 VI ZR 399.01 und vom 4. November 2003 VI ZB 50.03 ) sind nur dort erforderlich, wo die Notierung der Fristen nicht, wie im hier vorliegenden Fall, generell einer bestimmten Büroangestellten als Aufgabe zugewiesen sind.

  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

    Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2004 - 5 B 33.04
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Rechtsanwalt die Notierung von Fristen in Rechtsmittelsachen, die in seiner Praxis häufig vorkommen und deren Berechnung keine Schwierigkeiten macht, nicht selbst ausführen muss, sondern gut ausgebildeten und sorgfältig beaufsichtigten Büroangestellten überlassen darf (BVerwG, Beschluss vom 7. März 1995 BVerwG 9 C 390.94 ; BGH, Beschluss vom 5. Februar 2003 VIII ZB 115.02 [richtig: VIII ZB 115/02 - d. Red.] ).
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2004 - 5 B 33.04
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Rechtsanwalt die Notierung von Fristen in Rechtsmittelsachen, die in seiner Praxis häufig vorkommen und deren Berechnung keine Schwierigkeiten macht, nicht selbst ausführen muss, sondern gut ausgebildeten und sorgfältig beaufsichtigten Büroangestellten überlassen darf (BVerwG, Beschluss vom 7. März 1995 BVerwG 9 C 390.94 ; BGH, Beschluss vom 5. Februar 2003 VIII ZB 115.02 [richtig: VIII ZB 115/02 - d. Red.] ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2011 - 1 A 1756/09

    Einhaltung der Frist zur Berufungsbegründung durch Einreichung einer

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2004 5 B 33.04 -, juris Rn. 3 und vom 7. März 1995 - 9 C 390.94 -, NJW 1995, 2122 = juris Rn. 11 f.; Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 60 Rn. 5; Seibert, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 124a Rn. 70.
  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 74.08

    Organisationsverschulden bei Befassung verschiedener Mitarbeiter mit der

    Besondere Einzelweisungen zur Fristennotierung sind nur dort erforderlich, wo die Notierung der Fristen nicht generell einer bestimmten Büroangestellten als Aufgabe zugewiesen ist, allgemeine Weisungen an das Personal reichen nicht (Beschlüsse vom 26. November 2004 BVerwG 5 B 33.04 juris, vom 29. November 2004 BVerwG 5 B 105.04 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 255 und vom 19. April 2006 BVerwG 10 B 83.05 juris).
  • VGH Hessen, 26.11.2013 - 22 A 2075/12

    Freistellung von Personalratsmitgliedern gemäß § 40 Abs. 3 Satz 2 HPVG

    Eine Zurechnung erfolgt aber insoweit nicht, als bei dem Bevollmächtigten beschäftigtes Personal die Fristversäumnis verschuldet hat, ohne dass den Bevollmächtigten ein persönliches Verschulden treffen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2004 - 5 B 33.04 -, m. w. N., juris; Musielak, ZPO, Kommentar, 10. Aufl. 2013, § 233 Rn. 15).
  • BVerwG, 19.04.2006 - 10 B 83.05

    Anforderungen an die Organisation der Fristenkontrolle; Glaubhaftmachung einer

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei späteren Entscheidungen eine Fristnotierung unmittelbar nach Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses für ausreichend gehalten (Beschlüsse vom 26. November 2004 BVerwG 5 B 33.04 juris Rn. 4 und vom 29. November 2004 BVerwG 5 B 105.04 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 255 S. 58).
  • VGH Bayern, 23.02.2006 - 6 B 03.371

    Erschließungsbeitragsrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, versäumte

    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Rechtsanwalt die Berechnung der üblichen Fristen in Rechtsangelegenheiten, die in seiner Praxis häufig vorkommen und deren Berechnung keine rechtlichen Schwierigkeiten macht, gut ausgebildetem und sorgfältig überwachtem Büropersonal überlassen (BGH vom 12.2.1965 BGHZ 63, 148; BVerwG vom 28.4.1967 BVerwGE 27, 36; vom 26.11.2004 Az. 5 B 33.04 in juris; BFH vom 16.5.1990 BFHNV 1991, 174).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 1 A 1993/09

    Voraussetzungen der nachträglichen Ingangsetzung einer Rechtsmittelfrist; Einer

    52 vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2004 - 5 B 33.04 -, juris Rn. 3 und vom 7. März 1995 - 9 C 390.94 -, NJW 1995, 2122 = juris Rn.11 f.; Bier, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 60 Rn. 45.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht